Art. 50 EU-KI-Verordnung · offengelegt seit August 2026
Wir verkaufen Betrieben die Einhaltung dieser Verordnung. Dann legen wir auch offen, was bei uns läuft. Ohne Kleingedrucktes, ohne Ausweichen.
Bilder
KI-erzeugt
Der Arbeitsplatz mit dem Übersichtsbildschirm, die Darstellung des Hotelnetzes und die Stufengrafik wurden mit KI erzeugt. Jedes dieser Bilder trägt am Bild selbst einen sichtbaren Hinweis.
Sie zeigen keine realen Häuser und keine Bildschirmfotos aus Kundensystemen.
Nicht KI-erzeugt und daher ohne Hinweis: das Porträtfoto, die Landschaftsaufnahmen und das Logo. Das sind Fotografien.
Von Hand gebaut
Wochenzettel, Balkendiagramm, Gästereise, Feedback-Weiche, Zeitleiste, Datenmodell und die Simulation einer KI-Antwort sind von Hand programmierte Vektorgrafiken (SVG).
Sie sind keine KI-Ausgaben und damit nicht kennzeichnungspflichtig. Wir sagen es trotzdem dazu, weil der Unterschied für die Beurteilung wichtig ist.
Erfundene Beispiele
In Demonstrationen verwenden wir erfundene Hausnamen und Beispielwerte. Sie sind als Beispiel gekennzeichnet und bezeichnen absichtlich keinen realen Betrieb.
Ortsangaben nennen wir dort bewusst nur als Region. Ein erfundener Name plus eine echte Kleinstadt würde einem realen Haus zugeordnet.
Texte
Beiträge, Fachartikel und Seitentexte entstehen unter Einsatz von KI-Werkzeugen. Vor der Veröffentlichung wird jeder Text vollständig gelesen, geprüft, überarbeitet und freigegeben. Er erscheint unter der Verantwortung von Timo Rembold.
Damit greift die Ausnahme in Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung: Eine Offenlegungspflicht besteht nicht, wenn der Inhalt redaktionell geprüft wurde und unter menschlicher Verantwortung erscheint. Wir dokumentieren diese Prüfung intern je Beitrag.
Der Assistent auf dieser Seite
Der Assistent unten rechts ist ein KI-System. Der Hinweis darauf erscheint als erste Nachricht in jeder Unterhaltung, nicht nur im Kleingedruckten. Die Antworten entstehen automatisch und können Fehler enthalten.
Keine verbindliche Auskunft, keine Rechtsberatung, kein Angebot. Verbindliche Aussagen gibt es ausschließlich im persönlichen Gespräch.
Ihre Eingabe wird zur Beantwortung an einen KI-Dienstleister übermittelt. Bitte geben Sie keine personenbezogenen Daten ein, weder Ihre eigenen noch die Dritter. Beschreiben Sie Abläufe allgemein. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
Auch die Einschätzung im Prozess-Check entsteht automatisch durch ein KI-System. Sie ersetzt kein Gespräch und erzeugt keine Verpflichtung, weder für Sie noch für uns.
Rechtlicher Rahmen
Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz. Die Transparenzpflichten sind seit dem 2. August 2026 anwendbar. Sie verlangen unter anderem, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit einem KI-System sprechen, und dass KI-erzeugte Bilder, Ton- und Videoaufnahmen, die echt wirken können, gekennzeichnet werden.
Artikel 4 verlangt seit Februar 2025 von jedem Unternehmen, das KI-Systeme einsetzt, ausreichende KI-Kompetenz der Mitarbeitenden. Ohne Mindestgröße. Wir kommen dieser Pflicht im eigenen Betrieb nach und unterstützen andere Betriebe dabei unter der Marke KI-Schulungsnachweis.com.
Ein Teil dessen, was auf dieser Seite steht, wäre nicht zwingend erforderlich. Die Schaubilder etwa sind nicht kennzeichnungspflichtig. Wir nennen sie trotzdem, weil ein Betrieb, der anderen diese Verordnung erklärt, sich an der strengeren Auslegung messen lassen sollte.
Wenn Sie wissen wollen, was bei Ihnen betroffen ist, rufen Sie an. Wir gehen Ihre Website in einer Stunde durch und sagen Ihnen, was zu kennzeichnen ist und was nicht.
Stand dieser Seite: 26. August 2026. Diese Angaben sind eine Offenlegung, keine Rechtsberatung.
Ihre Website
Eine Stunde, ein Durchgang, eine Liste. Wir sagen Ihnen auch, wenn bei Ihnen nichts zu tun ist.
Automatische Antworten. Verbindliche Auskünfte nur im persönlichen Gespräch. Bitte keine personenbezogenen Daten eingeben.